Lizenzen

Ausstellung einer erstmaligen Lizenz

Eine erstmalige Lizenz kann jederzeit während der ganzen Gültigkeitsdauer des Lizenzausweises ausgestellt werden.

Erneuerung / Reaktivierung

Lizenzierte Läuferinnen / Läufer erhalten per 1. Mai des jeweiligen Jahres eine Rechnung für die Erneuerung der Lizenzgebühr für die folgende Saison direkt vom SEV zugestellt. Diese muss spätestens innerhalb von 30 Tagen einbezahlt werden. Nach Bezahlung derselben schickt der SEV den Läuferinnen und Läufern die neue, für ein Jahr gültige Lizenzkarte zu. Sollte ab Datum der Rechnungsstellung innerhalb ob genannter Frist kein Zahlungseingang verbucht werden können, wird die Lizenz auf inaktiv gesetzt, und es muss bei Bedarf ein Gesuch um Reaktivierung erfolgen. Auch eine Reaktivierung kann jederzeit beantragt werden.

Ersatzlizenz

Bei Verlust des Lizenzausweises kann unter Kostenfolge beim SEV ein Ersatz angefordert werden.

SIS-Kids-Lizenz

Für die Teilnahme an einem Wettkampf ist für Läuferinnen und Läufer vom 1. – 4. Stern eine SIS-Kids-Lizenz erforderlich.

Gebühren

Erstmaliges Ausstellen einer Lizenz CHF 200.00
Kids-Lizenz CHF   30.00
Reaktivierung einer Lizenz CHF 100.00
Jährliche Lizenzgebühr CHF 100.00
Club-, Nationalitäten- oder Namenswechsel CHF   20.00

Lizenzverantwortliche des EC St. Gallen: Pascale Frischknecht, pascalefrischknecht@outlook.com

Anhänge