Ausstellung einer erstmaligen Lizenz
Eine erstmalige Lizenz kann jederzeit während der ganzen Gültigkeitsdauer des Lizenzausweises ausgestellt werden.
Erneuerung / Reaktivierung
Lizenzierte Läuferinnen / Läufer erhalten per 1. Mai des jeweiligen Jahres eine Rechnung für die Erneuerung der Lizenzgebühr für die folgende Saison direkt vom SEV zugestellt. Diese muss spätestens innerhalb von 30 Tagen einbezahlt werden. Nach Bezahlung derselben schickt der SEV den Läuferinnen und Läufern die neue, für ein Jahr gültige Lizenzkarte zu. Sollte ab Datum der Rechnungsstellung innerhalb ob genannter Frist kein Zahlungseingang verbucht werden können, wird die Lizenz auf inaktiv gesetzt, und es muss bei Bedarf ein Gesuch um Reaktivierung erfolgen. Auch eine Reaktivierung kann jederzeit beantragt werden.
Ersatzlizenz
Bei Verlust des Lizenzausweises kann unter Kostenfolge beim SEV ein Ersatz angefordert werden.
SIS-Kids-Lizenz
Für die Teilnahme an einem Wettkampf ist für Läuferinnen und Läufer vom 1. – 4. Stern eine SIS-Kids-Lizenz erforderlich.
Gebühren
Erstmaliges Ausstellen einer Lizenz | CHF 200.00 | |
Kids-Lizenz | CHF 30.00 | |
Reaktivierung einer Lizenz | CHF 100.00 | |
Jährliche Lizenzgebühr | CHF 100.00 | |
Club-, Nationalitäten- oder Namenswechsel | CHF 20.00 | |
Lizenzverantwortliche des EC St. Gallen: Pascale Frischknecht, pascalefrischknecht@outlook.com